AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
Veritas Medien GmbH, Otto-Hahn-Straße 2,
61381 Friedrichsdorf
Handelsregister: HRB 15513, Registergericht: Amtsgericht Bad Homburg,
vertreten durch Heiko Hahnenstein
– im Folgenden „Veritas Medien“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Veritas Medien und deren Kunden geschlossen werden.

(2) Veritas Medien bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion, Printmedien, Websiteerstellung (einschließlich Wartung und Pflege) an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Veritas Medien und ihren Kunden.

(3) Veritas Medien ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Veritas Medien bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Veritas Medien ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

(5) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Veritas Medien – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Sofern der Kunde der Veritas Medien Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Veritas Medien von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Veritas Medien ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Veritas Medien wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

(3) Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos), sofern nicht im Auftrag konkret enthalten, selbst verantwortlich und stellt diese Veritas Medien rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Veritas Medien nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

(4) Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Veritas Medien zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

(5) Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Veritas Medien gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

(6) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Veritas Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

§ 3 Website-Erstellung 

(1) Der folgende Paragraf gilt für die Erstellung von Webseiten. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Veritas Medien und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang, insbesondere auch eine Abrechnung nach zeitlichem Aufwand im Sinne eines Dienstvertrags, § 611 BGB, kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

(3) Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich üblicherweise aus dem zwischen Veritas Medien und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Veritas Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Veritas Medien dar. Veritas Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Veritas Medien und dem Kunden zustande.

(4) Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Veritas Medien nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Veritas Medien nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

(6) Das Angebot von Veritas Medien enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Veritas Medien nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Veritas Medien herauszugeben.

(7) Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Veritas Medien den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

(8) Voraussetzung für die Tätigkeit von Veritas Medien ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Veritas Medien vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Veritas Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

(9) Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von Veritas Medien – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.

(10) Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

(11) Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von Veritas Medien, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Veritas Medien keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.

§ 4 Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

(1) (1) Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon kann Veritas Medien dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Veritas Medien ist weder zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Veritas Medien in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

(2) Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung durch Updates und Durchführung von Back-ups, die bei Veritas Medien gespeichert werden. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

(3) Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Veritas Medien kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen oder Veritas Medien gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

(4) Veritas Medien haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Veritas Medien liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

(5) Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Veritas Medien schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

§ 5 Webhosting

(1) Veritas Medien bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hostingleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Veritas Medien ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

(2) Sofern nichts anders vereinbart, übernimmt Veritas Medien im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

(3) Die Verfügbarkeit der von Veritas Medien zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Veritas Medien nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).

(4) Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Veritas Medien zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Veritas Medien oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst. Eine etwaige Vereinbarung mit Veritas Medien über eine regelmäßige Datensicherung durch diese entbindet den Kunden nicht von der Pflicht in regelmäßigen Abständen selbst eine eigene Datensicherung vorzunehmen.

§ 6 Print

(1) Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Veritas Medien und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

(2) Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Veritas Medien und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Veritas Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Veritas Medien dar. Veritas Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Veritas Medien und dem Kunden zustande.

(3) Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Veritas Medien nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

(4) Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Veritas Medien den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

(5) Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

(6) Voraussetzung für die Tätigkeit von Veritas Medien ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Veritas Medien vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Veritas Medien gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Veritas Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

(7) Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

(8) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die Veritas Medien bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, InDesign, Illustrator o.ä.).


§ 7 Video und Fotografie

(1) Veritas Medien erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Veritas Medien und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Veritas Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen in Form eines Drehbuchs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Veritas Medien dar. Veritas Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Veritas Medien und dem Kunden zustande.

(2) Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Veritas Medien schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen des Drehbuchs sind mit Mehrkosten verbunden, die im Angebot berücksichtigt werden oder über den direkten Auftrag in Textform.

(3) Der Kunde hat zur Erstellung der Video- und Fotographieaufnahmen pünktlich zu erscheinen. Jegliches Material ist im betriebsbereiten Zustand mitzubringen.

(4) Der Ansprechpartner muss vor Ort oder nach Absprache anderweitig erreichbar sein während der Drehtage.

(5) Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen (in dem Sinne ab der dritten Korrekturschleife), so hat er die Mehrkosten zu tragen. Korrekturschleifen werden als Ganzes gekennzeichnet und bearbeitet. Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Kunde binnen zwei Wochen Rückmeldung über die jeweilige Korrekturphase zu geben, andernfalls behält sich Veritas Medien das Recht vor weitere Abschlagszahlung dem Kunden zu erteilen.

(6) Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

(7) Sofern der Zeitplan für die Video- und Fotographieaufnahmen 4 Wochen vorher abgesagt wird, werden 30 % berechnet, die im Fall des Abschlusses jedoch angerechnet werden. Sofern der Zeitplan für die Video- und Fotographieaufnahmen 2 Wochen vorher abgesagt wird, werden 30 % berechnet, von denen am Ende 10 % angerechnet werden.

(8) Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Veritas Medien den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

(9) Soweit die nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Veritas Medien verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

(10) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

(11) Kunde räumt Veritas Medien das Recht ein, die erstellten Werke als Referenzwerte für Veritas Medien auf sämtlichen Plattformen zu verwenden.

§ 8 Preise und Vergütung

(1) Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene 15 Minuten abgerechnet und in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Webseitenerstellung) ist die Veritas Medien berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

(2) Im Fall von Großprojekten hat Veritas Medien vor Erbringung der vereinbarten Leistungen an den Kunden hierfür erforderliche Aufwendungen zu tätigen, insbesondere an andere Leistungsträger (z.B. Hotel). Um deren Erstattung sicherzustellen, hat der Kunde einen diesen Aufwendungen entsprechenden Anteil der Vergütung an die Veritas Medien im Voraus zu zahlen. Großprojekte im Sinne der AGB sind Projekte, deren Auftragsvolumen 1500,00 Euro überschreiten.

a)
Hat ein solches Großprojekt Leistungen gemäß § 7 der AGB zum Gegenstand, ist die Vergütung nach folgendem Zahlungsplan an die Veritas Medien zu zahlen:

• 50 % der Vergütung nach Inkrafttreten des Vertrages


weitere 40 % der Vergütung nach Übergabe der Video- bzw. Fotographieaufnahmen an den Kunden zum Zweck der Korrekturschleife

• die übrigen 10% der Vergütung nach Abnahme des Werkes.

b)
Hat das Großprojekt sonstige Leistungen zum Gegenstand, welche die Tätigung von Aufwendungen durch Veritas Medien vor Leistungserbring an den Kunden erforderlich machen, hat der Kunde eine anteilige Vorauszahlung der Vergütung in Höhe dieser Aufwendungen zu leisten, wobei diese anteilige Vorauszahlung aber nicht mehr als 50% der Vergütung betragen darf. Die übrige Vergütung ist nach Erbringung der vereinbarten Leistungen an den Kunden bzw. Abnahme des Werkes zu zahlen.

(3) Veritas Medien ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.


§ 9 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Veritas Medien verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Veritas Medien den Kunden hierzu auffordern. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Veritas Medien dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.


§ 10 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Veritas Medien. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Veritas Medien resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.


§ 11 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

(1) Veritas Medien räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Veritas Medien ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Veritas Medien dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

(3) Ferner ist die Veritas Medien berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


§ 13 Vertraulichkeit

Veritas Medien wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Veritas Medien verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), der Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


















§ 14 Haftung / Freistellung

(1) Die Haftung von Veritas Medien für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Veritas Medien jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Veritas Medien für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

(2) Der Kunde stellt Veritas Medien von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Veritas Medien aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.



§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die zwischen Veritas Medien und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Veritas Medien als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

(3) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die Veritas Medien keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden.

(4) Veritas Medien ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Veritas Medien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.